Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
simpos GmbH
Osloer Straße 100
13359 Berlin
Allgemeine Geschäftsbedingungen ( AGB )
(Stand: November 2011)
§ 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmung 1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Bestellungen bei der simpos Gmbh Berlin, Osloer Straße 100 13359 Berlin, nachfolgend „simpos“ genannt, die von Verbrauchern oder Unternehmern über die Internetportale oder in sonstiger Form getätigt werden. Bei telefonischen Vertragsabschlüssen wird der Verbraucher auf die Geltung dieser AGB hingewiesen werden; im Geschäftsverkehr mit Unternehmern werden diese AGB für die laufende Geschäftsbeziehung bei der Erstbestellung einbezogen werden.
1.2 Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt; eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen. Ab einer Bestellung von mehr als 5 Geräten gleichen Typs besteht ein Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der Besteller als Unternehmer gehandelt hat.
§ 2 Vertragsabschluss 2.1 Mit Ausnahme der Ziff. 2.5 stellt Ihre Bestellung ein Angebot an die simpos GmbH zum Abschluss eines Vertrages dar. Sie sind an Ihre Angebotserklärung 14 Tage lang gebunden. Innerhalb dieser Zeitspanne kann simpos GmbH die Annahme Ihres Angebots erklären. Die Annahme des Angebots erfolgt grundsätzlich durch die Auslieferung der Ware oder ausnahmsweise, indem simpos GmbH dem Besteller in sonstiger Weise – etwa durch eine Transportinformation per E-Mail – die Bestellung in Textform verbindlich bestätigt; die automatische Bestätigungsmail bezüglich des Eingangs der Bestellung ist keine Annahmeerklärung im o.g. Sinne. Sollte die Auslieferung ausnahmsweise erst nach Ablauf von 2 Wochen erfolgen, ist die Warenanlieferung ein neues Angebot zum Vertragsabschluss; der Besteller kann dieses Angebot stillschweigend durch Warenannahme und Ingebrauchnahme oder ausdrücklich annehmen; simpos GmbH verzichtet insofern auf den Zugang der Annahmeerklärung (§ 151 BGB).
2.2 Sofern der Besteller Unternehmer ist, wird – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung im Einzelfall – entsprechend § 2.1 zunächst ein Vorvertrag geschlossen. simpos GmbH ist zunächst lediglich verpflichtet, sich um eine ausreichende Belieferung zu bemühen und gegebenenfalls seine Zulieferer zu kontaktieren. Der Unternehmer ist zunächst nur verpflichtet, simpos GmbH , ein Abstandnehmen von der Bereitschaft zum Abschluss des (künftigen) Vertragschlusses zumindest drei Tage im Voraus schriftlich anzuzeigen. Der Vorvertrag entfaltet eine zweiwöchige Bindungswirkung. Sofern simpos GmbH die Ware innerhalb der Zweiwochenfrist bereit stellt oder ausliefert und eine Erklärung nach Satz 3 simpos GmbH zu diesem Zeitpunkt nicht zugegangen ist, kommt der Hauptvertrag automatisch zustande.
2.3 Sollte simpos GmbH das Angebot zu veränderten Bedingungen, z.B. einem abweichenden Preis, annehmen, ist diese Annahme als Angebot zum Abschluss eines modifizierten Vertrages zu bewerten (§ 150 II BGB). simpos GmbH wird den Besteller unverzüglich nach der Bestellung in Textform auf das modifizierte Angebot hinweisen. Ein Verbraucher hat in diesem Fall die Möglichkeit, das Angebot binnen 14 Tagen ausdrücklich oder stillschweigend – etwa durch widerspruchslose Warenannahme oder per E-Mail – anzunehmen. simpos GmbH verzichtet insofern auf einen Zugang der Annahmeerklärung des Bestellers (§ 151 BGB). Sofern der Besteller Unternehmer ist und der modifizierten Angebotserklärung nicht binnen 3 Tagen nach Zugang widerspricht, gilt das Angebot als angenommen, es sei denn, dass simpos GmbH wegen einer erheblichen Abweichung von der ursprünglichen Bestellung mit einer Annahme des modifizierten Angebots nicht rechnen durfte.
2.4 Ein Vertrag kommt nicht zustande, wenn ein Angebot von simpos GmbH offensichtliche Schreibfehler oder andere falsche Angaben enthält, die die Eigenschaften oder den Preis des Produktes betreffen. simpos GmbH muss dem Besteller nachweisen, dass es sich um einen Schreibfehler oder um eine falsche Angabe handelt. Sofern der Besteller Verbraucher ist, haftet simpos GmbH für alle Beschaffenheitsangaben im Sinne des § 434 I 3 BGB uneingeschränkt; insbesondere darf der Verbraucher auf die Richtigkeit der auf den unter § 1.1 genannten Webseiten gemachten Produktangaben vertrauen.
2.5 Abweichend von den vorgenannten Ziffern richtet sich der Vertragsschluss bei Online-Handelsplattformen (z.B. ebay) nach den jeweils gültigen, insoweit vorrangigen Regelungen (AGB, Teilnahmebedingungen etc.) der jeweiligen Online-Handelsplattform. Bei ebay bspw. gilt gem. § 10 der ebay-AGB die Einstellung eines Artikels bereits als verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages, der entweder durch Zeitablauf mit dem höchsten Angebot oder durch Betätigung der „sofort-kaufen“-Option zustande kommt.
§ 3 Nichtverfügbarkeit der Leistung 3.1 Jedes Angebot steht unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung. Wenn die bestellte Ware nicht verfügbar ist, weil simpos GmbH bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar und unverschuldet von seinem Lieferanten nicht beliefert wird, hat simpos GmbH das Recht, sich von dem Vertrag zu lösen. In diesem Falle wird simpos GmbH den Kunden unverzüglich darüber informieren, dass eine Lieferung nicht möglich ist, und ihm den evtl. bereits gezahlten Kaufpreis unverzüglich erstatten. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, sofern simpos GmbH ein konkretes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat und von dem Zulieferer überraschend nicht beliefert wurde.
3.2 Eine Schadensersatzhaftung wegen Nichterfüllung ist ausgeschlossen, sofern simpos GmbH hinsichtlich der mangelnden Verfügbarkeit weder grob fahrlässig noch vorsätzlich gehandelt hat, eine etwaige Haftung wegen vorvertraglichen Verschuldens (c.i.c.) bleibt unberührt. Dem Verbraucher stehen im Fall einer Falschlieferung im Sinne des § 434 III BGB die gesetzlich vorgeschriebenen Rechte uneingeschränkt zu.
§ 4 Preise und Versandkosten 4.1 Die ausgezeichneten Preise sind Endpreise inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19 %. Versehentliche Falschauszeichnungen sind möglich; verbindlich ist im Zweifel nicht der auf den Internetportalen oder in sonstiger Form ausgezeichnete, sondern der in der Annahmeerklärung von simpos GmbH bestätigte Preis. Sollte der ausgezeichnete Preis um mehr als 20 % von dem marktüblichen Preis abweichen, trifft den Besteller eine Obliegenheit zur Rückfrage hinsichtlich der Richtigkeit des ausgezeichneten Preises.
§ 5 Zahlung, Fälligkeit und Verzug 5.1 Mit Angabe der Kreditkartennummer/Kontonummer in der Bestellung ist simpos GmbH , ermächtigt, den Kaufpreisbetrag von dem vom Kunden in der Bestellung angegebenen Kreditkartenkonto/Girokonto einzuziehen; etwaige Bankgebühren infolge eines Scheiterns der Geldanweisung wegen Unterdeckung des Kontos hat der Besteller zu tragen. simpos GmbH ist berechtigt, im Falle einer Rücklastschrift für den damit verbundenen Verwaltungsaufwand eine pauschale Vergütung von EUR 15,00 geltend zu machen. Dem Kunden ist gestattet, nachzuweisen, dass der durch die Rücklastschrift entstandene Schaden überhaupt nicht oder nur wesentlich niedriger entstanden ist.
5.2 Die Zahlungspflicht wird spätestens mit Übergabe der Ware an den Besteller fällig. Der Warenlieferung liegt ein Rechnungsbeleg bei. Der Rechnungsbetrag ist in einer Summe zu zahlen. Wurde eine Ratenzahlung vereinbart, ist an den jeweiligen Fälligkeitsterminen die jeweilige Rate in voller Höhe zu entrichten, bzw. die Abbuchung im Lastschriftverfahren zuzulassen und durch entsprechende Kontodeckung zu ermöglichen. Nach Ablauf von 30 Tagen ab ordnungsgemäßem Zugang der Ware nebst Rechnung kommt der Besteller automatisch in Zahlungsverzug (§ 286 III BGB); dies gilt gegenüber einem Verbraucher nur bei entsprechendem Warnhinweis in der jeweiligen Rechnung. Ist eine Ratenzahlung vereinbart worden, gelten die Fälligkeitstermine der einzelnen Raten als kalendermäßig bestimmte Leistungen i.S.d. § 286 Abs.2 Nr. 1. Kommt der Kunde mit einer Rate oder in Höhe einer Rate in Verzug, so ist die dann jeweils noch offene Restforderung sofort in einer Höhe zur Zahlung fällig.
5.3 simpos GmbH ist im Fall des Zahlungsverzugs zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.
5.4 Der Besteller haftet während des Zahlungsverzuges für jede Fahrlässigkeit und für den zufälligen Untergang der bei simpos GmbH bereit gestellten oder bereits ausgelieferten Sache (§ 287 BGB). Nimmt der Besteller die ordnungsgemäß ausgelieferte Ware nicht an – ohne im Fall des Verbrauchsgüterkaufs von einem etwaigen Widerrufs- oder Rückgaberecht Gebrauch zu machen – schuldet er im Fall des Annahmeverzugs insbesondere die entstehenden Mehraufwendungen, beispielsweise die infolge des mehrfachen Zustellversuchs zusätzlich anfallenden Expresskosten oder etwaige Verwahrkosten, Verwaltungskosten, etc. (§ 304 BGB); simpos GmbH hat ab Annahmeverzug einfach fahrlässiges Handeln nicht mehr zu vertreten (§ 300 BGB). Annahmeverzug liegt insbesondere vor, wenn der Kunde zum konkret vereinbarten Leistungszeitpunkt an der angegebenen Lieferadresse persönlich nicht anzutreffen ist. Sofern der Besteller die Annahme unberechtigt ernsthaft und endgültig verweigert, kann simpos GmbH vom Vertrag zurücktreten und insbesondere den entgangenen Geschäftsgewinn als Schadensersatz geltend machen (§ 325 BGB).
§ 6 Aufrechnung, Abtretung und Zurückbehaltungsrecht
6.1 Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, entscheidungsreif sind oder von simpos GmbH nicht bestritten werden.
6.2 Die Abtretung eines Anspruchs des Bestellers gegenüber simpos GmbH ist nur mit Einwilligung oder Genehmigung von simpos GmbH rechtswirksam; § 354a HGB bleibt unberührt.
6.3 Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
6.4 simpos GmbH ist seinerseits berechtigt, die Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis gegenüber dem Kunden, insbesondere die Kaufpreisforderung, vollständig oder teilweise abzutreten.
§ 7 Auslieferung und Rügeobliegenheit 7.1 Die Lieferung erfolgt an die vom Besteller angegebene Lieferanschrift. Sofern der Besteller Unternehmer ist, geht die Gefahr mit Auslieferung der Sache an den Spediteur oder einer sonst zur Versendung bestimmten Person über (§ 447 BGB); sofern der Besteller Verbraucher ist, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung erst mit Übergabe der Sache an den Besteller bzw. ab dem Zeitpunkt des Annahmeverzuges über (§ 474 II BGB).
7.2 simpos GmbH bemüht sich, die Ware schnellstmöglich anzuliefern; Lieferfristen stehen grundsätzlich unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und ausreichender Selbstbelieferung gemäß § 3.1. Vorbehaltlich des Vorrangs einer nachweisbaren Individualvereinbarung gelten im Zweifel nur schriftlich vereinbarte Liefertermine als verbindlich.
7.3 Der Besteller hat die Ware nach Anlieferung unverzüglich auf Qualität und Menge hin zu untersuchen. Die Rechte des Verbrauchers aus den §§ 434 ff. BGB werden bei einem Verstoß gegen diese Obliegenheit nicht eingeschränkt; aus der Obliegenheitsverletzung kann im Einzelfall jedoch ein Mitverschulden des Verbrauchers nach § 254 BGB erwachsen. Der Unternehmer hat offensichtliche Mängel unverzüglich nach Anlieferung der Ware und versteckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung oder objektiver Entdeckungsmöglichkeit zu rügen. Die Geltung des § 377 HGB bleibt unberührt.
7.4 Sofern der Besteller Unternehmer ist, besteht nach entsprechender Absprache die Möglichkeit der Direktauslieferung der Ware an dessen Kunden. Sofern diese Kunden Verbraucher sind, stellen sie sich im Vertragsverhältnis zwischen simpos GmbH und dem Unternehmer gleichfalls als empfangsberechtigte Vertreter des Unternehmers dar; insbesondere trifft sie an Stelle des Unternehmers die Rügeobliegenheit nach § 7.3; die Rechte des Verbrauchers gegenüber seinem jeweiligen Vertragspartner bleiben von dieser Regelung unberührt.
7.5 Falls die Ware vertragswidrig nicht abgenommen wird, so haftet er der simpos GmbH für den entstandenen Schaden. Dieser wird mit 10 % des Nettorechnungsbetrages zuzüglich Mehrwertsteuer pauschal vorbehaltlich des Gegenbeweises eines geringeren Schadens vereinbart. Die simpos GmbH hat steht es frei, bei Nachweis einen höheren Schaden geltend zu machen
7.6 Sofern der Unternehmer eine Versicherung wünscht, wird der Kaufgegenstand auf Kosten des
Unternehmers transportversichert.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
8.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von simpos GmbH. Gleiches gilt für Gegenstände, die im Rahmen von Reparatur- oder sonstigen Montageverträgen geliefert werden. Die gesetzlichen Eigentumsrechte nach den §§ 946 ff. BGB bleiben hiervon unberührt; der unberechtigte Erwerber ist gegebenenfalls zur Rückübereignung des eingebauten Bestandteils verpflichtet. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die simpos GmbH gegenüber dem Besteller im Zusammenhang mit seiner Lieferung oder Leistung nachträglich erwirbt. Bis zur Erfüllung der Ansprüche aus dem Eigentumsvorbehalt dürfen die vom Eigentumsvorbehalt erfassten Gegenstände nicht weiter veräußert, vermietet, verliehen oder verschenkt und auch nicht bei Dritten in Reparatur gegeben werden; hiervon unberührt bleibt das Recht des Verbrauchers zur Mangelbeseitigung im Fall des Verzugs von simpos GmbH mit der gesetzlich geschuldeten Nacherfüllung. Kommt der Besteller seinen fälligen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, kann simpos GmbH nach angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und die Vorbehaltsware vom Besteller heraus verlangen sowie nach Androhung mit angemessener Frist unter Verrechnung auf seine Forderung durch freihändigen Verkauf bestmöglich verwerten. Sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung der Vorbehaltsware trägt der Besteller.
§ 9 Rückgaberecht hinsichtlich der Lieferung von Waren 9.1
Rückgabebelehrung
ANFANG DER RÜCKGABEBELEHRUNG
Rückgaberecht
Sie können die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform (z.B. als Brief, Fax, E-Mail), jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Nur bei nicht paketversandfähiger Ware (z.B. bei sperrigen Gütern) können Sie die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in Textform erklären. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. In jedem Fall erfolgt die Rücksendung auf unsere Kosten und Gefahr. Die Rücksendung oder das Rücksendeverlangen hat zu erfolgen an:
simpos GmbH ,
vertreten durch den Geschäftsführer,
Herrn Türker Yagmur
Osloer Straße 100,
D-13359 Berlin
Rückgabefolgen
Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind beiderseits empfangene Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Sache und für Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile), die nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand herausgegeben werden können, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten.
Für die Verschlechterung der Sache und gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und deren Funktionsweise hinausgeht.
Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist.
Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens, für uns mit dem Empfang.
Finanzierte Geschäfte
Wenn Sie diesen Vertrag durch ein Darlehen finanzieren und später von Ihrem Rückgaberecht Gebrauch machen, sind Sie auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, sofern beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden.
Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn wir gleichzeitig Ihr Darlehensgeber sind oder wenn sich Ihr Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung unserer Mitwirkung bedient. Wenn uns das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs oder bei der Rückgabe der Ware bereits zugeflossen ist, tritt Ihr Darlehensgeber im Verhältnis zu Ihnen hinsichtlich der Rechtsfolgen des Widerrufs oder der Rückgabe in unsere Rechte und Pflichten aus dem finanzierten Vertrag ein.
Wollen Sie eine vertragliche Bindung so weitgehend wie möglich vermeiden, machen Sie von Ihrem Rückgaberecht Gebrauch und widerrufen Sie den Darlehensvertrag, wenn Ihnen auch dafür ein Widerrufsrecht zusteht.
*** ENDE DER RÜCKGABEBELEHRUNG ***
9.2 Ein Rückgaberecht besteht nicht bei Audio- oder Videoaufzeichnungen (z.B. CDs, Videokassetten, DVDs) oder Software, wenn diese Produkte vom Besteller entsiegelt worden sind (§ 312 d IV Nr. 2 BGB).
§ 9a Widerrufsrecht hinsichtlich Dienstleistungen **** ANFANG DER WIDERRUFSBELEHRUNG hinsichtlich DIENSTLEISTUNGEN ****
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. als Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB.
Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Der Widerruf ist zu richten an:
simpos GmbH ,
vertreten durch den Geschäftsführer,
Herrn Türker Yagmur
Osloer Straße 100,
D-13359 Berlin
info@simpos.de
Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Die kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. [Für die Verschlechterung der Sache müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaft und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionseise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.]
Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
Besondere Hinweise:
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Finanzierte Geschäfte
Haben Sie diesen Vertrag durch ein Darlehen finanziert und widerrufen Sie den finanzierten Vertrag, sind Sie auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, wenn beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere anzunehmen, wenn wir gleichzeitig Ihr Darlehensgeber sind oder wenn sich Ihr Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung unserer Mitwirkung bedient.
Wenn uns das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs oder der Rückgabe bereits zugeflossen ist, tritt Ihr Darlehensgeber im Verhältnis zu Ihnen hinsichtlich der Rechtsfolgen des Widerrufs oder der Rückgabe in unsere Rechte und Pflichten aus dem finanzierten Vertrag ein.
Letzteres gilt nicht, wenn der vorliegende Vertrag den Erwerb von Finanzinstrumenten (z.B. von Wertpapieren, Devisen oder Derivaten) zum Gegenstand hat.
Wollen Sie eine vertragliche Bindung so weitgehend wie möglich vermeiden, widerrufen Sie beide Vertragserklärungen gesondert.
**** ENDE DER WIDERRUFSBELEHRUNG hinsichtlich DIENSTLEISTUNGEN****
§ 10 Wertersatz bei Untergang/Verschlechterung; Obligenheitsverpflichtungen des Bestellers 10.1 Für den Untergang oder die Verschlechterung der Ware sowie für die Unmöglichkeit der Herausgabe der Ware im Zeitraum zwischen Lieferung der Ware und Rücksendung der Ware hat der Besteller Wertersatz nur nach den gesetzlichen Vorschriften zu leisten. Berücksichtigt wird eine Werteinbuße nicht nur an dem Produkt selbst, sondern auch an allen anderen gelieferten und für den Wiederverkauf relevanten Faktoren, insbesondere an der Originalverpackung, Dokumentationen und Zubehörteilen, sowie ursprünglich versiegelter Software. Die weitergehende Schadensersatzpflicht des Bestellers bei einer vom Besteller zu vertretenden Verletzung der Rücksendungspflicht richtet sich nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
10.2 Bei der Prüfung der Sache ist zu beachten, dass der Besteller die Ware grundsätzlich nur in dem Umfang prüfen darf, in dem das Produkt auch in einer Verkaufsfiliale kostenlos hätte geprüft werden können (z.B. Produkt auspacken und in die Hand nehmen, Tastatur testen; nicht aber: Akku aufladen, SIM-Karte einlegen bzw. Lizenz entsiegeln und telefonieren, Handy bei sich tragen, etc.). Der Besteller darf keinerlei Handlungen an dem Produkt vornehmen, die nur von dem Hersteller oder von etronixx autorisierten Personen vorgenommen werden dürfen. Hierzu gehört insbesondere das Aufbrechen bzw. das Entfernen von am Gerät angebrachten Siegeln sowie das Entfernen und Verändern von Seriennummern.
10.3 Dem Besteller obliegt es, vor Rücksendung der Ware einen den Wiederverkauf förderlichen Zustand des Produktes herzustellen, insbesondere:
– auf Datenträgern befindliche Daten, Programme und Passwörter zu löschen;
– in Anspruch genommenes Verbrauchszubehör zu ersetzen, insbesondere bei auch nur geringfügigen Kratzern die Oberschale auszuwechseln oder die zwischenzeitlich entfernte Schutzfolie wiederherzustellen;
– die Ware in der vollständigen Originalverpackung samt Innenverpackung und – sofern mitgeliefert – Antistatikhülle zurück zu senden;
– erkennbare Gebrauchsspuren zu beseitigen.
Bei einem Verstoß gegen diese Obliegenheiten gilt § 10.1.
§ 11 Gewährleistung 11.1 Sofern der Besteller Verbraucher ist, gelten – vorbehaltlich der Haftungsvereinbarung nach § 13 – die gesetzlichen Bestimmungen (§§ 434 ff., 474 ff. BGB).
11.2 Ein bei Lieferung bereits fehlerhaftes Produkt (Gewährleistungsfall) wird simpos GmbH – nach Wahl des Käufers – zunächst auf eigene Kosten durch ein gleichwertiges Produkt ersetzen oder fachgerecht reparieren lassen (§ 439 BGB). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen hat der Besteller – vorbehaltlich der Haftungsbeschränkung nach § 13 – die weitergehenden Rechte nach § 437 Nr. 1-3 BGB.
Ein Gewährleistungsfall liegt insbesondere in folgenden Fällen nicht vor:
– bei Schäden, die beim Besteller durch Missbrauch oder unsachgemäßen Gebrauch entstanden sind, sofern diese nicht auf einer mangelhaften Montageanleitung beruhen;
– bei Schäden, die dadurch entstanden sind, dass die Produkte beim Besteller schädlichen äußeren Einflüssen ausgesetzt worden sind (insbesondere extremen Temperaturen, Feuchtigkeit, außergewöhnlicher physikalischer oder elektrischer Beanspruchung, Spannungsschwankungen, Blitzschlag, statischer Elektrizität, Feuer).
simpos GmbH leistet ferner keine Gewähr für einen Fehler, der durch unsachgemäße Reparatur durch einen nicht vom Hersteller autorisierten Servicepartner entstanden ist.
11.3 Sowohl für den Fall des berechtigten Reparaturersuchens als auch für den Fall des berechtigten Ersatzersuchens ist der Besteller verpflichtet, das mangelhafte Produkt auf Kosten von simpos GmbH an die angegebene Rücksendeadresse (§ 9.1) – möglichst unter Angabe der Auftragsnummer – einzusenden. Vor der Einsendung sollte der Kunde im eigenen Interesse von ihm eingefügte Gegenstände (z. B. Chips oder Karten) aus dem Produkt entfernen. simpos GmbH ist nicht verpflichtet, das Produkt auf den Einbau solcher Gegenstände hin zu untersuchen. Für den Verlust solcher Gegenstände haftet simpos nicht, es sei denn, es war bei Rücknahme des Produktes für simpos GmbH ohne Weiteres erkennbar, dass ein solcher Gegenstand in das Produkt eingefügt worden ist; in diesem Fall informiert simpos GmbH den Besteller und hält den Gegenstand zur Abholung bereit. Der Besteller hat, bevor er ein Produkt zur Reparatur oder zum Austausch einsendet, gegebenenfalls separate Sicherungskopien der auf dem Produkt befindlichen Systemsoftware, der Anwendungen und aller Daten auf einem separaten Datenträger zu erstellen und alle Passwörter zu deaktivieren. Ebenso obliegt es dem Besteller, nachdem ihm das reparierte Produkt oder das Ersatzprodukt zurückgesandt worden ist, die Software und Daten zu installieren und die Passwörter zu reaktivieren. Sendet der Besteller die Ware ein, um ein Austauschprodukt zu bekommen, hat er gegebenenfalls von ihm aufgespielte Software und andere Daten sowie Passwörter auf dem von ihm eingesandten Produkt zu löschen. Sollte sich bei der Produktuntersuchung herausstellen, dass es sich um eine offensichtlich unbegründete Mängelrüge handelt, ist der Besteller simpos GmbH zur Aufwandsentschädigung in Höhe eines Pauschalbetrages von 40,00 € verpflichtet; beiden Vertragsparteien bleibt der Nachweis eines geringeren oder höheren Aufwands im Einzellfall unbenommen. Gegenüber Verbrauchern bleibt die Beweislastregelung des § 476 BGB unberührt. Sollte tatsächlich ein Gewährleistungsfall vorliegen, wird etronixx dem Kunden die verauslagten Versendungskosten umgehend nach Durchführung der Nacherfüllung erstatten (§ 439 II BGB).
11.4 Sendet der Besteller die Ware ein, um ein Austauschprodukt zu bekommen, richtet sich die Rückgewähr des mangelhaften Produktes nach folgender Maßgabe: Liefert simpos GmbH im Falle des Verbrauchsgüterkaufs zum Zwecke der Nacherfüllung an den Verbraucher eine mangelfreie Sache, hat simpos GmbH keinen Anspruch auf Wertersatz für Nutzungen. Die in § 439 IV BGB Bezug genommenen Vorschriften über den Rücktritt (§§ 346 bis 348 BGB) gelten in diesen Fällen nur für die Rückgewähr der mangelhaften Sache selbst, sie führen hingegen nicht zu einer Verpflichtung des Bestellers auf Herausgabe der gezogenen Nutzungen oder auf Wertersatz für die Nutzung der mangelhaften Sache.
Sofern der Besteller die Ware zwischen Lieferung und Rücksendung allerdings in mangelfreiem Zustand benutzen konnte, hat er den Wert der von ihm gezogenen Nutzungen zu erstatten. Je angebrochenen Monat Nutzungszeit wird ein pauschales Nutzungsentgelt in Höhe von 4 % des Kaufpreises bzw. – bei subventionierten Geschäften – des Wertes der ersetzten Ware fällig; dem Besteller bleibt der Nachweis einer niedrigeren Nutzungsentschädigung unbenommen.
11.5 Der Rücktritt ist nur im Fall eines nicht unerheblichen Mangels möglich (§ 323 V BGB); Schadensersatzansprüche bestehen – auch für Verbraucher – nur nach Maßgabe des § 13 (§ 475 III BGB).
11.6 Darüber hinaus können für innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gelieferte Produkte auch Ansprüche gegen den Hersteller im Rahmen einer von diesem eingeräumten (vertraglichen) Garantiezusage bestehen, die sich nach den entsprechenden Garantiebedingungen richten. simpos GmbH ist nicht für die Einhaltung etwaiger der Garantiebestimmungen der Hersteller verantwortlich. Voraussetzungen für die Inanspruchnahme etwaiger Herstellergarantien hat der Kunde selbst zu schaffen, etwaige Obliegenheitsverpflichtungen sind von dem Kunden selbst wahrzunehmen .
§ 12 Verjährungsfrist
12.1 Die gesetzliche Gewährleistung gegenüber Verbrauchern endet bei neuen Sachen zwei Jahre ab Gefahrenübergang und bei gebrauchten Sachen 1 Jahr ab Gefahrenübergang. Ist der Besteller Unternehmer besteht auch für neue Sachen eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr ab Gefahrenübergang. Hiervon nicht erfasst sind Schadensersatzansprüche, die auf Grund grober Fahrlässigkeit und Vorsatz entstanden sind.
12.2 Sofern der Besteller Verbraucher ist, beginnt die Verjährungsfrist mit dem Erhalt der Ware, bei Unternehmern mit Warenbereitstellung bzw. Übergabe an die Spedition zu laufen. Durch eine gegebenenfalls vom Hersteller eingeräumte Garantie wird die Verjährungsfrist nach § 12.1 nicht verlängert.
§ 13 Haftung auf Schadensersatz
13.1 simpos GmbH haftet für grob fahrlässig und vorsätzlich begangene Pflichtverletzungen, sowie für einfach fahrlässig bewirkte Körperschäden. Sofern der Besteller Unternehmer ist, ist die Haftung bei nicht vorsätzlichen Handlungen auf den bei Vertragsschluss typischerweise voraussehbaren Schaden begrenzt.
13.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet simpos GmbH nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Diese Beschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Für sonstige leicht fahrlässig durch einen Mangel des Kaufgegenstandes verursachte Schäden haftet simpos GmbH nicht. Eine etwaige Haftung wegen vorvertraglichen Verschuldens (c.i.c.) oder nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
13.3 Unabhängig von einem Verschulden von simpos GmbH bleibt eine eventuelle Haftung bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder aus der Übernahme einer Garantie oder Zusicherung unberührt. Die Herstellergarantie ist eine Garantie des Herstellers und stellt keine Übernahme einer Garantie durch simpos GmbH dar.
13.4 simpos GmbH ist auch für die während des Verzugs durch Zufall eintretende Unmöglichkeit der Lieferung verantwortlich, es sei denn dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.
§ 14 Verwendung von Daten/ Information zum Zahlungsverhalten 14.1 Alle personenbezogenen Daten werden bei simpos GmbH streng vertraulich behandelt. Die Datenschutzpraxis von simpos GmbH steht im Einklang mit dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie dem Telemediengesetz (TMG). Persönliche Kundendaten werden ausschließlich zur Abwicklung der Bestellungen oder mit der ausdrücklichen Einwilligung des Bestellers an Dritte weiter gegeben. Dies betrifft die notwendigen Daten für Service-Provider, Distributor, dem Paket- bzw. Kurierservice, Kreditkartenunternehmen, Forderungsfinanzierer (Factor), Mobilfunkanbieter oder Paypal. Näheres entnehmen Sie bitte unserer ausführlichen Datenschutzerklärung. Es besteht jederzeit die Möglichkeit, unentgeltliche Auskunft über die zur eigenen Person gespeicherten Daten zu verlangen und diese löschen, berichtigen oder für Zwecke der Werbung sperren zu lassen.
14.2 Sollten Sie die Ratenzahlung per Lastschrift gewählt haben, bezieht simpos GmbH Informationen zu Ihrem bisherigen Zahlungsverhalten; Bonitätsinformationen auf der Basis mathematisch-statistischer Verfahren unter Verwendung von Anschriftendaten.
§ 15 Verpackungsmaterial, Batterien
15.1 simpos GmbH ist als Vertreiber gem. § 6 Abs. 1 der Verpackungsverordnung (VerpackVO) verpflichtet, sich einem flächendeckenden System zur Rücknahme von Verkaufsverpackungen nach § 6 Abs. 3 VerpakVO anzuschließen. Dieser Verpflichtung ist simpos GmbH selbstverständlich nachgekommen. Die von simpos GmbH versendeten Verpackungsmaterialien können durch die Besteller daher selber in einem nach § 6 Abs.3 VerpackVO entsprechenden sog. Dualen System (z.B. „Grüner Punkt“ etc.) entsorgt werden. Es besteht aber auch die Möglichkeit, die verwendeten Materialien an simpos GmbH zurück zu geben.
15.2.1 Gemäß §§ 17, 18 BattG weisen wir ausdrücklich darauf hin,
a. dass an der Verkaufsstelle (unser Versandlager) eine unentgeltliche Rückgabemöglichkeit für Batterien, Akkus etc. besteht.
Sie können die Batterien zu uns zurücksenden, die Rücknahme und die anschließende umweltgerechte Entsorgung sind für Sie kostenfrei. Wenn Sie uns die Batterien zurück senden, achten Sie bitte auf eine ausreichende Frankierung, Ihre Versandkosten können wir leider nicht übernehmen. Wir sind nur verpflichtet, die Batterien zurückzunehmen und einer sachgerechten Entsorgung zuzuführen, die bei uns erworben wurden oder sonst unserem Sortiment entsprechen. Batterien, die an uns gesendet werden, die nicht unserem Sortiment entsprechen, werden wir auf Ihre Kosten zurücksenden.
b. dass Sie als Endnutzer zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet sind.
Es ist nicht entscheidend, wo Sie die Batterien zurückgeben; Sie können die Batterien auch im örtlichen Handel oder an einer öffentlichen Sammelstellle (z.B. komunale Sammeleinrichtung) zurück geben. Keinesfalls dürfen Sie jedoch Batterien, Akkus etc. mit dem normalen Hausmüll entsorgen. Für eine solche Entsorgung können Ihnen empfindliche Bußgelder auferlegt werden.
c. dass das oben gezeigte Symbol bedeutet, dass Eine Entsorgung über den Hausmüll oder sonstigen Zivilisationsabfall (z.B. öffentliche Mülltonnen etc.) verboten ist. Batterien und Akkus etc. sind einer umweltgerechten Entsorgung zuzuführen und an einer Rückgabestelle abzugeben.
15.2.2 Auf einigen Batterien sind zusätzlich chemische Zeichen entweder „Hg“ (Quecksilber), „Cd“ (Cadmium), „Pb“ (Blei) aufgebracht. Diese Kennzeichnung erfolgt, wenn bestimmte Grenzwerte dieser chemischen Stoffe gem. BattG überschritten sind (§ 17 Abs. 3 BattG).
15.2.3 Bitte beachten Sie auch die Hinweise auf den der Warenlieferung beiliegenden Informationen und/oder den Hinweisen der Hersteller in den jeweiligen Bedienungsanleitungen bzw. Produktinformationen.
15.2.4 Weitere Informationen zum Batterie-Gesetz finden Sie im Internet auf den Webseiten des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit unter http://www.bmu.de/abfallwirtschaft/fb/altbatterien/doc/3006.php oder den Seiten des „Gemeinsamen Rücknahmesystem Batterien – GRS“ unter http://www.grs-batterien.de/.
§ 16 Sonstiges
16.1 Alle mit simpos GmbH abgeschlossenen Verträge im Sinne von § 1 unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss des U.N.-Kaufrechts. Die Vertragssprache ist Deutsch.
16.2 Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Unternehmern einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist Gerichtsstand der Sitz von simpos GmbH ; gleiches gilt gegenüber Verbrauchern, sofern der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
16.3 Im Geschäftsverkehr mit Unternehmen ist der gemeinsame Erfüllungsort der Parteien der Sitz von simpos GmbH .
16.4 Sofern der Besteller Unternehmer ist, wird der Einbeziehung von dessen AGB widersprochen; im Fall eines Dissens in einzelnen Teilen gilt der gesamte Vertrag als nicht geschlossen (§ 139 BGB).
16.5 Anzeigen und Erklärungen gegenüber simpos GmbH sind in schriftlicher Form abzugeben, sofern der Besteller Verbraucher ist; sofern der Besteller Unternehmer ist, sind diese Erklärungen und Anzeigen per Einwurf-Einschreiben abzugeben. Vertragliche Abreden oder Erklärungen des Verwenders bleiben von dieser Regelung unberührt..
16.6 Der Unternehmer ist verpflichtet im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zur simpos GmbH ihm bekannt gewordene Informationen für die Dauer der Geschäftsbeziehung und über deren Ende hinaus Stillschweigen zu bewahren.
16.7 Dem Unternehmer ist eine Verwendung der Warenzeichen der simpos GmbH, insbesondere für Werbezwecke, untersagt.
§17 Besondere Bestimmungen
17.1 Der Unternehmer verpflichtet sich, im Rahmen von Prepaid-Verträgen, dafür Sorge zu
tragen, dass die SIM-Karten – die im Eigentum der Mobilfunkdienstleisters stehen – bei der Weitergabe an den Endkunden – dem Telekommunikationsgesetz entsprechend -ordnungsgemäß auf den Endkunden registriert werden.
17.2 Der Unternehmer hat auch im Rahmen seiner Möglichkeiten, dafür Sorge zu tragen, dass kein vorsätzlicher Missbrauch oder Betrug mit SIM-Karten, – die im Eigentum der Mobilfunkdienstleisters stehen – betrieben wird.
17.3 Verletzt der Unternehmer diese Pflichten schuldhaft, so macht er sich gegenüber der simpos GmbH schadensersatzpflichtig.
17.4 Gelieferte Waren an den Unternehmer, wie zum Beispiel Prepaid Bundles, Pakete, unabhängig davon, ob es sich um Soft- und/oder Hardware handelt, dürfen nicht getrennt und die jeweilige Waren einzeln verkauft werden. Seriennummern dürfen nicht entfernt oder unkenntlich gemacht werden.
17.5 Der Unternehmer ist verpflichtet, der simpos GmbH oder der Mobilfunkdienstleister jegliche Schäden und Kosten zu ersetzen, die wegen einer schuldhaften Verletzung der unter der Ziffer 17.2 sowie Ziffer 17.4 in Verbindung mit den festgelegten Pflichten der Mobilfunkdienstleister durch den Unternehmer oder seinen Hilfspersonen entstehen.
17.5 Soweit die simpos GmbH lediglich als Vermittler auftritt (insbesondere bei der Vermittlung von Mobilfunkverträgen/Mobilfunkdienstleistungen), werden die AGB des Mobilfunkdienstleisters an den Unternehmer weitergegeben und ebenfalls Gegenstand des Vertrages.
17.6 Nebenabreden, Abweichungen oder Ergänzungen dieser Vertragsbedingungen bedürfen der Schriftform.
17.7 Sollte eine der vorstehenden Bedingungen nicht wirksam sein, berührt dies nicht die Geltung der übrigen Bestimmungen
Berlin im Mai 2014